Zuständig für die Einhaltung von Vorschriften des Fahrpersonalgesetzes ist die Gewerbeaufsicht als zuständige Behörde. In den Bundesländern wird die Gewerbeaufsicht von verschiedenen Behörden wahrgenommen, in Rheinland-Pfalz beispielsweise durch die Struktur- und Genehmigungsdirektionen.
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