Die Eheleute erlitten aufgrund eines Verkehrsunfalls am 17.2.2015 in Bochum Schäden. Mit der außergerichtlichen Geltendmachung dieser Schäden beauftragten sie eine Anwaltskanzlei in Herne. Die jeweiligen Aufträge an die Anwälte erfolgten getrennt. Im Anwaltsbüro wurden zwei unterschiedliche Handakten geführt. Mit getrennten Schreiben vom 12.6.2015 und vom 14.7.2015 machten die Anwälte die Ansprüche ihrer Mandanten gegen den Halter und den Fahrer des gegnerischen Unfallfahrzeugs sowie deren Haftpflichtversicherung geltend. Für den Ehemann wurde der Sachschaden zur Regulierung angemeldet, während für die Ehefrau ein Schmerzensgeldanspruch geltend gemacht wurde. Außerdem verlangten die Eheleute die Zahlung der durch die Tätigkeit ihrer Anwälte entstandenen Anwaltsvergütung, die für jeden der beiden Eheleute getrennt berechnet worden war. Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlte nur einen Teil der Gesamtvergütung. Mit ihrer Klage auf Zahlung des Restbetrags i.H.v. 83,54 EUR hatte die Ehefrau Erfolg.

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