Der Kl. erhitzte am 28.4.2011 auf seinem Herd einen Topf mit Eisbein und Zutaten in Wasser auf dem Herd seiner Küche. Dann verließ er seine Wohnung in der Annahme, den Herd abgestellt zu haben. Aufgrund eines Defekts sowohl der Kontrollleuchte des Herdes als auch der Herdplatte selbst bemerkte er dabei nicht, dass die Herdplatte mit voller Energie den Topf weiter erhitzte. Aus dem Topf schlugen immer wieder offene Flammen, griffen aber auf andere Einrichtungsgegenstände und anderen Hausrat nicht über sondern führten nur zu erheblichen Verschmierungen und Verrußungen. Sein Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe hatte keinen Erfolg.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge