Im spanischen Recht besteht seit 1995 ein Tabellensystem zur Ermittlung der Ersatzansprüche bei Personenschäden (Baremo).[31] Dieses Tabellensystem hat Gesetzescharakter. Es findet in regelmäßigen Abständen eine Anpassung statt. Damit wird auch das Schmerzensgeld weitgehend nicht durch die Gerichte bewertet, sondern durch den Gesetzgeber detailliert bestimmt.[32]

Das Tabellensystem regelt dabei sowohl die materiellen als auch die immateriellen Ansprüche, die sich im Falle der Tötung oder Verletzung ergeben.[33] Die Verletzung wird dabei hinsichtlich der Zeitdauer der Arbeitsunfähigkeit, der Intensität und der Dauerfolgen und weiterer Kriterien in bestimmte Parameter eingeteilt (in der Regel unter Mithilfe von Medizinern). Für diese objektiven Kriterien werden jeweils aus einer Tabelle Mindestbeträge gewährt. Daneben besteht die Möglichkeit, subjektive Umstände innerhalb eines Rahmens, den eine zweite Tabelle gewährt, zu berücksichtigen. Bei mehreren Verletzungen werden die Einzelwerte mittels einer mathematischen Formel miteinander verknüpft.

Für leichte und mittlere Verletzungen, die folgenlos verheilen, wird kein eigener Betrag zugesprochen. Die mit einer Verletzung üblichen Beeinträchtigungen werden geringfügig in den Werten aufgrund der objektiven Parameter berücksichtigt. Besonderheiten in der Person können im Rahmen der Erhöhung aus subjektiven Gründen in die Bemessung Eingang finden. Für Dauerschäden bestehen jeweils eine eigene objektive und subjektive Tabelle, die neben dem Grad der Behinderung auch das Alter des Geschädigten berücksichtigt.

Im Rahmen des Tabellensystems wird auch festgelegt, welche Angehörigen im Falle der Verletzung oder Tötung Ansprüche haben. Hier spiegelt sich die Nähe zum Verletzten oder Getöteten in der Höhe der Punkte wider, die zur Multiplikation verwendet werden. Ebenfalls besteht auf diese Weise die Möglichkeit, festzulegen, welche Verletzungen bei der Bemessung eines immateriellen Schadens berücksichtigt werden (z.B. psychische Schäden) und welche nicht.

Das spanische System hat den Vorteil der klaren Handhabung und dient damit einer rationellen Regulierung. Die Hauptaufgabe der Bewertung liegt bei dem medizinischen Gutachter, der die Beeinträchtigungen feststellen und in das Punktesystem einordnen muss. Ist dies erfolgt, können die sich hieraus ergebenden finanziellen Ansprüche rein mathematisch und damit auch mit Hilfe von EDV-Programmen rationell berechnet werden. Der Nachteil liegt darin, dass die Besonderheiten des Einzelfalles oft nur unzureichend berücksichtigt werden können. Die mit dem System der grundsätzlich gleichen Entschädigung verbundene Gefahr der nicht vollständigen Entschädigung oder der Überkompensation wird in Kauf genommen. Andererseits führt die staatliche Festlegung der Beträge tendenziell zu einer restriktiven Entwicklung der zugesprochenen Summen und ist politischer Einflussnahme ausgesetzt.[34]

[31] Vgl. zum spanischen Recht: Backu, Schmerzensgeld bei Verkehrsunfallschäden in Frankreich, Spanien und Portugal, DAR 2001, 587 ff.
[32] Bachmeier, Regulierung von Auslandsunfällen, Länderteil Spanien Rn 182.
[33] Bachmeier, Regulierung von Auslandsunfällen, Länderteil Spanien Rn 155.
[34] Die spanische Regierung versucht dieses Problem durch die Einsetzung von unabhängigen Kommissionen von Fachleuten, die Änderungen vorbereiten, zu entschärfen.

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