Die Kl. verlangt Deckung aus einer bei der Bekl. unterhaltenen Rechtsschutzversicherung für Selbstständige für den privaten Bereich. Sie betreibt ein im Handelsregister eingetragenes Unternehmen, das Consultingleistungen für Investitionen in Photovoltaikanlagen anbietet. Bei der Fa. E erwarb sie – im eigenen Namen und unter Abrechnung über ein privates Konto – eine Photovoltaikanlage, behandelte die Einnahmen aus ihr allerdings als gewerblich. Wegen behaupteter Mängel der installierten Module nimmt sie die Fa. E auf Gewährleistung in Anspruch und begehrt dafür Deckung.

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