Die Kl. verlangt als KH-VR Regress von dem Bekl. als Halter und Fahrer eines bei ihr versicherten Kfz, mit dem der Bekl. in absolut fahruntüchtigem Zustand (1,25 ‰) am 9.9.2010 einen Unfall verursacht hatte. Vorausgegangen war ein überraschender Fahrstreifenwechsel eines Lkw MAN auf eine Überholspur, durch den sich der Fahrer eines auf der Überholspur befindlichen Kfz (GOLF) veranlasst sah, stark abzubremsen. Auf dessen Kfz fuhr der Bekl. (NISSAN) auf.

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