Ein Verkehrsunfall i.S.d. § 142 StGB liegt vor, wenn beim Beladen eines Pkw der vom Kunden benutzte Einkaufswagen eines Lebensmittelsupermarktes auf der leicht abschüssigen Parkfläche des Einkaufszentrums wegrollt, gegen einen fremden Pkw stößt und diesen nicht ganz belanglos beschädigt.
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