Das AG Limburg hat ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Fahrpersonalgesetz gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 206a StPO wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge