Das AG Limburg hat ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Fahrpersonalgesetz gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 206a StPO wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen