Ausweitung auf alle Bundesstraßen ab 1.7.2018

Am 31.3.2017 ist das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 27.3.2017 in Kraft getreten (BGBl I S. 564). Durch das Gesetz wird die Mautpflicht ab 1.7.2018 auf alle Bundesstraßen ausgeweitet. Hierdurch soll die Finanzierung der Bundesfernstraßen verbessert und eine moderne, sichere und leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur in Deutschland gewährleistet werden. Spätestens Ende 2017 soll zudem geprüft werden, ob die Maut auf kleinere Lkw (3,5 bis 7,5 t) und auf Fernbusse ausgeweitet werden soll sowie die Lärmkosten einbezogen werden können.

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