Das Verkehrsrecht ist ein "Massengeschäft". Im Hinblick auf die vielfach geringen Gegenstandswerte muss der Verkehrsrechtler so wirtschaftlich wie möglich arbeiten. Tietgens/Nugel stellen daher zu Beginn ihres Werkes vollkommen zu Recht fest, verkehrsunfallrechtliche Mandate führten nur dann zu einem wirtschaftlichen Erfolg, "wenn der zur Abwicklung des Mandats erforderliche Aufwand in einem vernünftigen Verhältnis zu den daraus erzielten Gebühreneinnahmen steht" (S. 47). Wie dies gelingen soll, besprechen die Autoren in ihrem Werk "AnwaltFormulare Verkehrszivilrecht", welches nunmehr bereits in der 6. Auflage beim Deutschen Anwaltverlag erscheint.

Die Neuauflage berücksichtigt den Stand in Literatur und Rechtsprechung bis August 2012. Eingearbeitet bzw. überarbeitet wurden neben den "klassischen" Problemen in der Schadensregulierung (Mietwagenkosten, Stundensätze) auch aktuelle Problemfelder, etwa die Beilackierungskosten oder Abschleppkosten.

Das Buch bietet dem Verkehrsrechtler einen schnellen und hervorragenden Zugriff auf die typischen Probleme in der anwaltlichen Praxis. Neben umfassenden Erläuterungen zu den jeweiligen immer wiederkehrenden Schadenspositionen sind es vor allem die Musterschriftsätze der Autoren, die das Werk für die Praxis so wertvoll machen. Um dem "Massengeschäft" Verkehrsunfall Herr zu werden, werden daher die meisten Praktiker selber Musterschriftsätze entwickeln, die sodann dem jeweiligen Mandat angepasst werden. Die Autoren Tietgens/Nugel nehmen uns diese Arbeit ab. Das Werk bietet äußerst gelungene Musterschriftsätze.

Der Aufbau des Buches orientiert sich grob gesagt an der Entwicklung des Mandates. Sehr schön sind die Ausführungen in Teil 1 zur Einleitung des Mandates und hier vor allem zur Mandatsvorbereitung, Informationsbeschaffung etc. (§ 1). Wie bereits mehrfach erwähnt, ist das Massenphänomen Verkehrsunfall nur dann in einen wirtschaftlichen Einklang zu bringen, wenn der Anwalt gut vorbereitet und informiert ist, wofür es auch wichtig ist, den Kontakt zu dem Mandanten auf ein Minimum zu reduzieren (§ 1 Rn 1). Dies kann aber nur gelingen, wenn schon beim ersten Gespräch alle für die Unfallregulierung notwendigen Informationen von dem Mandanten beschafft werden können. Daher sollte jeder Verkehrsrechtler eine Checkliste "Mandatsaufnahmebogen" zur Hand haben, wie ihn die Autoren vorschlagen (§ 1 Rn 8–21). Viele während der Regulierung auftauchende Fragen sind so schon von vornherein in den Griff zu bekommen. Da der Anwalt oftmals auch ermittelnd tätig werden und ihm benannte oder aus der Ermittlungsakte ersichtliche Unfallzeugen anschreiben muss, haben die Autoren ein schönes Muster zur Anfrage an Unfallzeugen entwickelt (§ 1 Rn 72).

In § 2 besprechen die Autoren einzelne Besonderheiten zu Auslandsschäden ausgewählter Länder. Bei der Vielzahl der an Deutschland angrenzenden Staaten wird der Verkehrsrechtler nicht umhin kommen, auch über ein Grundwissen bezüglich des ausländischen Schadensersatzrechts zu verfügen. Dem Mandanten kann z.B. bei einem Unfall in Polen nicht ohne Weiteres empfohlen werden, gefahrlos einen Ersatzwagen anzumieten, da dieser nach dem polnischen Schadensersatzrecht nur unter engen Voraussetzungen ersetzt wird (§ 2 Rn 64). Auch die anwaltlichen Gebühren werden anders als im deutschen Schadensersatzrecht nicht immer von den Versicherern ersetzt. Die Basics kann sich der Verkehrsrechtler bequem bei der Lektüre von § 2 dieses Werkes aneignen.

Nachdem in § 3 von den Autoren die verkehrsrechtlichen Anspruchsgrundlagen erörtert werden, folgen in § 4 Ausführungen zu einzelnen Quoten. Auch hier wird der Anwalt in seiner Praxis regelmäßig mit den gleichen Konstellationen konfrontiert (Der Auffahrunfall, § 4 Rn 24 ff.).

Die §§ 5–7 sowie 9–10 befassen sich mit Einzelheiten zu den Personenschäden. Der häufigsten Verletzung nach einem Unfall, der HWS-Verletzung, widmen Tietgens/Nugel mehrere Musterschriftsätze (§ 9 Rn 46). Dies ist angesichts der immer wiederkehrenden Einwände in der Praxis (Unfallkausalität) ebenfalls sehr hilfreich.

Umfangreich, weil zugleich auch am Wichtigsten in der Unfallregulierung, ist § 8 geworden, der den Sachschaden behandelt. Hier finden sich Musterschriftsätze zu allen (streitigen) Schadenspositionen. Hingewiesen sei an dieser Stelle vor allem auf die Ausführungen der Autoren zu den Kürzungen bei den Stundenverrechnungssätzen (Rn 34 ff.) sowie den Mietwagenkosten (Rn 260 ff.).

Die §§ 11 und 12 beschäftigen sich mit der gerichtlichen Abwicklung des verkehrsrechtlichen Mandats. § 12 bietet hilfreiche Erläuterungen zu den Klageanträgen und Beweisfragen.

In den §§ 14–17 werden von den Autoren Grundzüge des Versicherungsrechts besprochen. Abschließend kommt auch das Gebührenrecht (§§ 18–20) nicht zu kurz.

Auf der mitgelieferten CD-Rom finden sich sämtliche Muster zur weiteren Bearbeitung wieder. Ein umständliches Abdiktieren der Muster erübrigt sich dementsprechend. Das Muster kann problemlos über die CD in den Schriftsatz eingepflegt werden.

Das Buc...

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