Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2013
Das Bundesministerium der Justiz hat in der Bekanntmachung zu § 850c der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2013) v. 26.3.2013 die ab 1.7.2013 geltenden Freigrenzen gem. § 850c Abs. 2a S. 2 ZPO im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl I. S. 710). Danach steigt der Pfändungsfreibetrag für Arbeitseinkommen nach § 850c Abs. 1 S. 1 ZPO von 1.028,89 EUR auf 1.045,04 EUR monatlich. Der Wortlaut der Bekanntmachung kann auch auf der Homepage des Bundesjustizministeriums eingesehen werden (www.bmj.de > Medien > Pressemitteilungen).
Quelle: Pressemitteilung des BMJ v. 8.4.2013
Autor: Karsten Funke
RiLG Karsten Funke, Schweinfurt, derzeit abgeordnet an das Bundesministerium der Justiz in Berlin
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