Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2013

Das Bundesministerium der Justiz hat in der Bekanntmachung zu § 850c der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2013) v. 26.3.2013 die ab 1.7.2013 geltenden Freigrenzen gem. § 850c Abs. 2a S. 2 ZPO im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl I. S. 710). Danach steigt der Pfändungsfreibetrag für Arbeitseinkommen nach § 850c Abs. 1 S. 1 ZPO von 1.028,89 EUR auf 1.045,04 EUR monatlich. Der Wortlaut der Bekanntmachung kann auch auf der Homepage des Bundesjustizministeriums eingesehen werden (www.bmj.de > Medien > Pressemitteilungen).

Quelle: Pressemitteilung des BMJ v. 8.4.2013

Autor: Karsten Funke

RiLG Karsten Funke, Schweinfurt, derzeit abgeordnet an das Bundesministerium der Justiz in Berlin

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge