Die durch Schätzung zu bestimmende Höhe der Wertminderung lässt sich lediglich mit mathematischen Formeln, nach denen die anerkannten Modelle (Ruhkopf-Sahm, Noelke/Noelke, Halbgewachs oder BVSK) arbeiten, bestimmen. Erfahrungswerte von Händlern sind nicht der Schätzung zugrunde zu legen, da kaum ein Händler Erfahrungen mit der Bestimmung der merkantilen Wertminderung bei identischen Unfallfahrzeugen und identischem Schadensbild gewonnen hat.

(Leitsatz der Schriftleitung)

LG München I, Urt. v. 5.7.2012 – 19 S 8083/12

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