Eine Verweisung des VN auf einen nunmehr ausgeübten Beruf ist unabhängig von dem in dem neuen Beruf erzielten möglicherweise höheren Verdienst nur zulässig, wenn die Ausübung der anderen Tätigkeit nicht deutlich geringere Fähigkeiten und Erfahrung voraussetzt als der alte.

(Leitsatz der Schriftleitung)

BGH, Urt. v. 20.12.2017 – IV ZR 11/16

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge