Am 4.3.2017 ist das Erste Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes v. 23.2.2017 in Kraft getreten (BGBl I S. 298). Es enthält u.a. Änderungen des Luftsicherheitsgesetzes, des Bundespolizeigesetzes und des Gesetzes über das Luftfahrt-Bundesamt. Hierdurch sollen die durch die Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlamentes und des Rates v. 11.3.2008 über gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 (ABl L 97 v. 9.4.2008, S. 72 – "EG-Luftsicherheitsverordnung") und ihre Durchführungsbestimmungen im deutschen Recht erforderlichen Anpassungen umgesetzt werden. Gleichzeitig soll das Sicherheitsniveau im Bereich der Luftfracht erhöht werden.

Quelle: BR-Drucks 414/16

Autor: Karsten Funke

Karsten Funke, Richter am Landgericht München I

zfs 4/2017, S. 182

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