Rechtsschutzdeckung besteht nicht für die Führung von zwei Prozessen wegen gleichartiger, aus ein und demselben Lebensvorgang erwachsener Ansprüche gegen denselben VR.
(Leitsatz der Schriftleitung)
OLG Köln, Urt. v. 17.3.2015 – 9 U 152/14
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