1. Beim Auffahren eines nachfolgenden Fahrzeugs auf ein abbiegendes oder wendendes Fahrzeug ist die Annahme eines Anscheinsbeweises gegen den Abbiegenden/Wendenden nicht zu rechtfertigen.

2. Zum Begriff und Schutzzweck des Wendens i.S.d. § 9 Abs. 5 StVO.

OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.10.2015 – 1 U 46/15

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