1. Das Rechtsbeschwerdegericht ist an die Entscheidung des Einzelrichters gebunden, der die Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen hat.

2. Die Entscheidung des Einzelrichters begründet jedoch eine Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters, da der Einzelrichter mit der von ihm angenommenen grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache verpflichtet war, diese der mit drei Richtern besetzten Kammer zu übertragen.

(Leitsätze der Schriftleitung)

BGH, Beschl. v. 19.8.2014 – VI ZB 17/13

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge