Ein in der Teilkaskoversicherung gedeckter Sturmschaden liegt nicht vor, wenn ein durch einen Sturm abgerissener Ast sich erst nach längerer Zeit aus einem Baum löst und auf ein unter dem Baum stehendes versichertes Kfz fällt.

(Leitsatz der Schriftleitung)

AG Bremen, Urt. v. 16.1.2015 – 7 C 323/14

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