Dar Kl. macht gegen die beklagte portugiesische Aktiengesellschaft Schadensersatz wegen eines Straßenverkehrsunfalls in Portugal geltend. Der Kl. war mit seinem Kfz beim Anfahren vom linken Fahrbahnrand mit dem Fahrzeug der Bekl. kollidiert. Das LG stützte sich bei der Ermittlung des für die Beurteilung des Verkehrsunfalls maßgeblichen materiellen Rechts auf eine Internet-Recherche zu Reisehinweisen und zu Verkehrsregeln in Portugal, nachdem das zunächst beauftragte Institut für Rechtsvergleichung eine Erstattung des Gutachtens abgelehnt hatte.

Das LG wies die Klage mit der Begründung ab, der Kl. habe das nach portugiesischem Recht für die Haftung der Bekl. erforderliche Verschulden nicht nachgewiesen.

Die Berufung des Kl. führte zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung an das LG. Das BG ging davon aus, dass die Ergebnisse der landgerichtlichen Entscheidung auf unvollständigen Feststellungen beruhten und die fehlerhafte Beweiswürdigung keine überzeugenden Grundlagen bietet.

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