Hat ein Rechtsschutzversicherer Deckung für einen Schadensersatzprozess zugesagt und Kostenvorschüsse auf das Konto eines Rechtsanwalts geleistet, der sie auf dem Briefpapier einer Anwaltssozietät angefordert hat, so kann er von der Anwaltssozietät Auskunft über die kostenmäßige Abwicklung des Rechtsstreits verlangen.

(Leitsatz der Schriftleitung)

LG Heidelberg, Urt. v. 27.7.2016 – 1 S 51/15

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