Das Polizeipräsidium Rheinpfalz hat den Betr. wegen eines am 27.3.2014 begangenen Rotlichtverstoßes mit einer Geldbuße von 240 EUR belegt. Auf seinen Einspruch hin hat das Amtsgericht durch Urteil das Bußgeldverfahren wegen Verfolgungsverjährung eingestellt. Das OLG Zweibrücken hat die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft als unbegründet verworfen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge