Mangels Sachkenntnis kann das Gericht den Sachverhalt im Arzthaftungsprozess zunächst nicht selber beurteilen, sondern bedient sich externen Fachwissens. Entscheiden muss aber letztlich doch das Gericht. Das Votum des Mediziners stellt dabei lediglich die Grundlage dar. Um allerdings eine Abhängigkeit von ihm zu vermeiden, muss das Gutachten für den Richter und die Prozessparteien nachvollziehbar verfasst sein, damit es überprüfbar ist.

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