Nach sieben Jahren liegt jetzt die 2. Aufl. aus der Feder von Haus und Zwerger, zwei führende Fachleute, vor. Zahlreiche Rechtsänderungen sowie eine ausgereiftere Rspr. haben den verkehrsverwaltungsrechtlichen Stoff erheblich anwachsen lassen. Viele Partien sind neu verfasst worden. Die Autoren haben nicht nur die einschlägigen Judikate praktisch vollständig ausgewertet, sondern auch die spezifizierte Literatur eingefangen. In sieben großen Bereichen (Fahrerlaubnisrecht, Zulassung von Fahrzeugen, Abschleppen, Verkehrsregelung, Verkehrsüberwachung, Straßennutzung, Rechtsschutz) ist das komplexe Material geordnet worden. Im Anhang sind die 2. und 3. Führerschein-Richtlinien sowie die Anl. 3, 4, 12, 13, 14 und 15 der FeV abgedruckt.

Der inhaltliche Umfang lässt sich hier nur andeuten. Zwerger leuchtet zunächst die Fahreignung anhand zahlreicher Fallgruppen aus. Die neuere Rspr. verlangt transparente Untersuchungsanordnungen und Fragestellungen. Der Verf. legt den Anwälten nahe, Anordnungen der Behörde genau zu prüfen. U.a. sind neuere Probleme zum Punktsystem, etwa das Tattagsprinzip und der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt vor dem Hintergrund der neueren Urteile des BVerwG erläutert. In einem Exkurs empfiehlt Zwerger den Gerichten, beim Führen von Fahrrädern die Kirche im Dorf zu lassen. Zwei neue Kap. (Wirkungsweise von Drogen und der MPU-Ablauf) sind in das Fahrerlaubnisrecht eingefügt worden. Haus untersucht die Begutachtung zur Fahreignung und untermauert seine Kritik an der h.M., soweit diese die Anfechtung der Gutachtenanforderung nicht zulässt. Das Kap. der ausländischen Fahrerlaubnis ist weitgehend neu geschrieben. Zwerger hat die relevanten Entscheidungen des EuGH nachgezeichnet und deren Ausstrahlung in das nationale Recht abgeklopft. Er grenzt auch Art. 11 Abs. 4 S. 2 und Art. 13 Abs. 2 der 3. Führerschein-Richtlinie ab. Beide Autoren unternehmen wissenswerte Streifzüge in eher entferntere Gefilde. Als Beispiele seien herausgegriffen: Straßenverkehrsrechtliche Verfehlungen im Blick des Disziplinarrechts und der Zuverlässigkeit in Spezialgesetzen (Haus) oder im Rahmen der Verkehrskonzepte die Anordnung einer Umweltzone (Zwerger). Haus entfaltet die Tatbestände der Anordnung eines Fahrtenbuches unter Auswertung zahlreicher Fälle aus der Rspr. Ebenso gründlich werden alle Probleme des Abschleppens von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen oder auf Privatparkplätzen – u.a. geht Haus auch auf das neue Urteil des BGH ein – abgearbeitet. Gleiches gilt für die Verkehrszeichen (Wirksamkeit, Bekanntgabe, Rechtsschutz) und die Straßennutzung. Hier beleuchtet er auch intensiv die Rechtslage bei Anliegern, Anwohnern und Bewohnern. Schließlich erörtert Haus Fragen des Rechtsschutzes im Verkehrsverwaltungsrecht. Dieser Abschnitt ist erheblich ausgeweitet und viel stärker als in der 1. Aufl. verkehrsverwaltungsrechtlichspezifisch gewichtet worden.

Wer, etwa als Rechtsanwalt, Sachbearbeiter in der Behörde oder Richter, das vorzügliche Werk in die Hand nimmt, wird überaus zufrieden sein.

Rechtsanwalt und Notar a.D. Ulrich Ziegert

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