Auch Klagen auf Quasideckung wegen Verletzung von Beratungspflichten bei Abschluss eines Rechtsschutzversicherungsvertrags sind gegen das Schadenabwicklungsunternehmen des VR zu richten.
(Leitsatz der Schriftleitung)
OLG Köln, Urt. v. 22.8.2017 – 9 U 3/17
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