Auch für die Aufklärung von Unfallfolgen können die Ergebnisse aus dem EDR bedeutsam sein. So insbesondere, wenn es um die Ermittlung der Belastung des Fahrzeuginsassen durch eine kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung geht, die auch bei der vorzunehmenden Gesamtwürdigung durch einen medizinischen Sachverständigen im Rahmen einer interdisziplinären Begutachtung von besonderer Bedeutung ist.[10] Üblicherweise wird die Geschwindigkeit anhand der dokumentierten Fahrzeugschäden und einer Einordnung mit Hilfe von Versuchen mit einer bestimmten Bandbreite ermittelt. Zur Präzisierung dieser Erkenntnisse wird i.d.R. das Auslesen der im Fahrzeug selber ermittelten und festgehaltenen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung eine deutlich genauere Einschätzung ermöglichen, wenn eine ausreichende Schwere des Anstoßes zum Auslösen einer Dokumentation vorliegt.

 
Hinweis

Dieses Auslesen kann mithin eine genauere Bestimmung der wichtigen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung bewirken als ggf. der Vergleich mit Versuchen, wobei am besten beide Erkenntnisquellen abzugleichen sind. Erfahrungen zeigen, dass bereits ab einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung von 4 km/h Aufzeichnungen möglich sind.

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