Der Kl. ist Haftpflichtversicherer einer landwirtschaftlichen Zugmaschine der Bekl. Am 19.11.2013 kam es zwischen der versicherten Zugmaschine und einem Omnibus zu einem Verkehrsunfall, für den der Kl. dem Geschädigten zu 100 % Ersatz i.H.v. 25.878,45 EUR leistete. Da der bei der Bekl. beschäftigte Fahrer der Zugmaschine namens J nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, nimmt der Kl. die Bekl. auf Ersatz des Höchstbetrages von 5.000 EUR in Anspruch.

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