1. Hat das Gericht erster Instanz dem Antrag einer Partei auf Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens in mündlicher Verhandlung zu Unrecht nicht entsprochen, muss das BG dem im zweiten Rechtszug wiederholten Antrag stattgeben. Anderenfalls verletzt es den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör (Fortführung des Senatsbeschl. v. 15.3.2006 – IV ZR 182/05, VersR 2006, 950 Rn 6–8).

2. Zu den Anforderungen an die Erfolgsaussichten einer alternativen Behandlungsmethode für die Beurteilung ihrer medizinischen Notwendigkeit bei un-heilbarer, lebenszerstörender Krankheit des VN (hier: Immunbehandlung eines metastasierenden Prostatakarzinoms mit dendritischen Zellen).

BGH, Beschl. v. 30.10.2013 – IV ZR 307/12

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge