1. Bei der Bestimmung der Laufzeit sind die tatsächlichen aktuellen Gegebenheiten zugrunde zu legen.
2. Kapitalisierungen müssen auf der Grundlage sicherer Geldanlagen erfolgen. Spekulative Geldanlagen kommen, auch wenn sie zunächst höhere Erträge erbringen, nicht in Betracht.
3. Sichere Geldanlagen sind insbesondere die Anleihen der öffentlichen Hand, die aktuell einen Zinserlös von ca. 1,5 % erbringen.
4. Mit einem Zinsfuß von 5 % wird das Ziel einer Kapitalisierung, "den Geschädigten in die Lage zu versetzen, durch Kapitalabbau und Zinsertrag die Rente zu bestreiten", auch nicht ansatzweise erreicht.
5. Ebenfalls zwingend mit einzubeziehen sind sowohl die Kapitalertragsteuer als auch eine realistische Dynamisierung.
Autor: RA Helmut Gräfenstein, RAin Sandra Deller, Montabaur[1]
zfs 2/2014, S. 69 - 73
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