1. Bei der Bestimmung der Laufzeit sind die tatsächlichen aktuellen Gegebenheiten zugrunde zu legen.

2. Kapitalisierungen müssen auf der Grundlage sicherer Geldanlagen erfolgen. Spekulative Geldanlagen kommen, auch wenn sie zunächst höhere Erträge erbringen, nicht in Betracht.

3. Sichere Geldanlagen sind insbesondere die Anleihen der öffentlichen Hand, die aktuell einen Zinserlös von ca. 1,5 % erbringen.

4. Mit einem Zinsfuß von 5 % wird das Ziel einer Kapitalisierung, "den Geschädigten in die Lage zu versetzen, durch Kapitalabbau und Zinsertrag die Rente zu bestreiten", auch nicht ansatzweise erreicht.

5. Ebenfalls zwingend mit einzubeziehen sind sowohl die Kapitalertragsteuer als auch eine realistische Dynamisierung.

Autor: RA Helmut Gräfenstein, RAin Sandra Deller, Montabaur[1]

zfs 2/2014, S. 69 - 73

[1] Die Autoren sind als Rechtsanwälte tätig im Anwaltsbüro Quirmbach und Partner. RA Gräfenstein war über 30 Jahre bei einem Versicherer mit der Regulierung von Personengroßschäden befasst und war dort fast 20 Jahre Leiter eines Großschadenbereiches.

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