Neben Unfallereignissen umfasst der Versicherungsschutz in der privaten Unfallversicherung auch erhöhte Kraftanstrengungen. Die sog. Unfallfiktion ist in allen Bedingungsgenerationen enthalten. In Rechtsprechung und Literatur wird die Auslegung des Begriffs aktuell problematisiert. So ist der Bezugsmaßstab der Kraftanstrengung streitig[1] und wird die Transparenz der Regelung infrage gestellt.[2] Dies bietet Anlass genug, den auslegungsbedürftigen Begriff hier eingehend zu untersuchen.

[1] LG Frankfurt v. 11.3.2010 – 2/23 S 3/09, NJW-RR 2010, 1621 = VersR 2011, 104; Beckmann/Matusche-Beckmann-Mangen, Versicherungsrechtshandbuch, § 47 Rn 33.
[2] Marlow/Tschersich-Tschersich, r+s 2011, 367, 368 f.

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