Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unsere ARGE Verkehrsrecht tritt seit über 30 Jahren für die Rechte der Unfallgeschädigten ein.

Dabei müssen wir in der Praxis sehen, dass auf Seite der Versicherer manchmal mehr Wissen und mehr Background vorhanden ist.

Diesem Ungleichgewicht stellen wir uns täglich entgegen. Ansporn ist dabei der Ausspruch von Marie Freifrau von Ebner-Eschenbach (1830 – 1916): Das Recht des Stärkeren ist das stärkste Unrecht.

Die ARGE Verkehrsrecht hat daher im Bereich des Personenschadens gemeinsam mit dem Institut für Rehabilitationsforschung und Personenschaden-Management (IRP) den Verkehrsanwälte-MEDCHECK entwickelt.

Das ist für uns auf Geschädigtenseite eine gute Hilfestellung. Wir bekommen für die weitere Sachbearbeitung eine Entscheidungshilfe und Einschätzung.

Die beratenden Ärzte haben Erfahrungen aus 35.000 Stunden telemedizinischer Beratung und über 4.000 aktiven Begutachtungen. Sie überprüfen konsequent die eingereichten Unterlagen. Es geht dabei um grundlegende Entscheidungshilfen bei der Beurteilung von Körperschäden. Weiterhin bekommen wir eine kurze Übersicht der medizinischen Sachverhalte. Auch die Einschätzung, ob über den gegnerischen Versicherer die Einschaltung eines Rehabilitationsdienstes sinnvoll ist.

Ich will an dieser Stelle ausdrücklich für die Nutzung dieser Möglichkeit werben.

Wenn Sie mich fragen, wie es mit der Beauftragung geht? Ganz einfach, im internen Bereich der ARGE Verkehrsrecht ist die Beauftragung elektronisch möglich. Dabei werden nur die absolut notwendigen Daten abgefragt.

Und das Beste noch zum Schluss: Für die Mitglieder der ARGE Verkehrsrecht ist dieser Service bis zum Jahresende kostenlos.

Also nutzen Sie diese Unterstützung eifrig und bleiben Sie mir gesund.

Mit den besten Wünschen für die Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel

Autor: Gerhard Hillebrand

Ihr/Euer Gerhard Hillebrand, Vorsitzender ARGE Verkehrsrecht

zfs 12/2021, S. 661

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