1. Um einen "Beinahe-Unfall" im Sinne des § 315c StGB belegen, erfordert es Feststellungen zu den gefahrenen Geschwindigkeiten beider Kraftfahrzeuge, zu ihren Abständen und zur Intensität der zur Vermeidung einer Kollision vorgenommenen Bremsung durch den Fahrer des anderen Kraftfahrzeugs.

2. In Fällen ununterbrochener Polizeiflucht ist regelmäßig von Tateinheit bezüglich aller auf der Fahrt verwirklichten Delikte auszugehen. Dies gilt auch dann, wenn die Flucht nach einem Verkehrsunfall fortgesetzt und damit (auch) der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) verwirklicht ist.

BGH, Beschl. v. 6.7.2021 – 4 StR 155/21

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge