Verspricht ein Kaskoversicherungsvertrag Deckung für Schäden durch Tierbiss am Fahrzeug und schließt Schäden im Fahrzeuginnern aus, so sind Schäden durch Mäusebiss oberhalb des Dachhimmels, hinter Verkleidungsteilen und unterhalb des Bodenbelags zu ersetzen.

(Leitsatz der Schriftleitung)

OLG Frankfurt, Urt. v. 5.9.2018 – 7 U 25/16

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