Der Kl. erlitt am 1.10.2008 eine Verletzung am Kopf durch einen von einem Hochbett umstürzenden Holzbalken. Sie behauptet, dadurch zu 30 % invalide geworden zu sein. In den folgenden Jahren führte sie mehrere Rechtsstreitigkeiten wegen dieses Ereignisses gegen die BG, den Unfallverursacher und im Wege des Regresses gegen die sie ursprünglich vertretender Rechtsanwältin. Auch mit dem beklagten Unfallversicherer verhandelte sie bis in das Jahr 2010. Die Bekl. ließ sich auf eine Prüfung des Anspruchs unbeschadet einer von der Kl. nicht vorgelegten Invaliditätsfeststellung ein. Mit Schreiben vom 20.12.2011 brach sie indessen die Verhandlungen ab und verweigerte Invaliditätsleistungen mit der Begründung, eine "überwiegend kausale Beziehung des Unfallereignisses zu den geltend gemachten Schäden sei nicht erkennbar. Auf sich wiederholende Schreiben der Kl lehnte sie Leistungen weiterhin ab, stellte der Kl. aber anheim, durch Beibringung von belastbaren Gutachten die Meinung der Bekl. Zu erschüttern. Im Jahr 2017 erhob die Kl. dann Klage, die das LG wegen Verjährung abwies."

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