Mit Urteilen vom 22.11.2017 hat der BGH entschieden, dass der Anspruch des Käufers auf Zahlung des Kaufpreises zwar erlösche, wenn der vom Käufer entrichtete Kaufpreis vereinbarungsgemäß dem PayPal-Konto gutgeschrieben wird. Jedoch träfen die Kaufvertragsparteien mit der einverständlichen Verwendung des Bezahlsystems PayPal gleichzeitig stillschweigend die Vereinbarung, dass die betreffende Kaufpreisforderung wiederbegründet werde, wenn das PayPal-Konto des Verkäufers nach einem erfolgreichen Antrag des Käufers auf Käuferschutz rückbelastet wird.

Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 187/2017 v. 22.11.2017

Autor: Karsten Funke

Karsten Funke, Richter am Landgericht München I

zfs 12/2017, S. 662

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