Die klagende Taxi-Unternehmerin macht die Verurteilung des beklagten Fahrers und dessen Haftpflichtversicherung wegen eines Verkehrsunfalls auf Ersatz der Schäden am Fahrzeug der Kl. geltend. Ein Fahrer der Kl. befuhr mit deren Taxi eine Straße, in deren Mitte sich eine Verkehrsinsel befand. Ihm folgte der Bekl. zu 1 mit seinem Fahrzeug. In der Nähe der Verkehrsinsel führte der Fahrer des Fahrzeugs der Kl. eine starke Bremsung durch, woraufhin der Bekl. zu 1 auf das Taxi der Kl. auffuhr. Streitig geblieben ist es, ob es für die Bremsung einen verkehrsbedingten Anlass gab.

Die Schadensersatzklage hatte beim LG keinen Erfolg. Die Berufung der Kl. führte zur Abänderung der angefochtenen Entscheidung und zu einer vollen Haftung der Bekl..

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