Der VN unterhielt seit 2001 beim VR eine Gebäudehaftpflichtversicherung zu einer Jahresprämie von 11,07 EUR. Im Februar 2008 stürzte W während einer Hilfe für einen Mieter des VN in dem versicherten Gebäude über ein defektes Holzbalkongeländer, das brach, in die Tiefe und verletzte sich erheblich. Der VN meldete den Schaden zunächst seinem privaten Haftpflicht-VR und sodann seinem Gebäude-VR. Erst nach einer Verurteilung zur Zahlung eines Schmerzensgeldes unterrichtete er im Juni 2009 seinen Gebäudehaftpflicht-VR.

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