Gut 150.000 deutsche Staatsbürger werden im Jahr in einen Verkehrsunfall im Ausland verwickelt. Im Straßenverkehr in Polen sind die Unfälle in den letzten Jahren leider zunehmend angestiegen und derzeit werden im Schnitt 160 schwere Unfälle am Tag verzeichnet. Wird ein in Deutschland lebender Staatsangehöriger in Polen in einen Verkehrsunfall verwickelt und erfolgt nur eine unzureichende Regulierung, stehen ihm für eine sodann gebotene Klage mehrere Gerichtsstände zur Auswahl. Je nachdem, an welchem Gerichtsstand Klage erhoben wird, kann dies zur Anwendung des deutschen oder polnischen Rechts führen. Darüber hinaus weist das i.d.R. zur Anwendung gelangende polnische Schadensersatzrecht im Vergleich zum deutschen Recht eine Reihe an gewichtigen Unterschieden auf. Bei der Annahme eines Mandates zur Verfolgung der Ersatzansprüche des in Deutschland wohnenden Geschädigten wird der jeweils betraute Anwalt bzw. Sachbearbeiter der Versicherung daher zumindest im Überblick eine Einschätzung der in Betracht kommenden Gerichtsstände sowie des sich hieraus ergebenden sachlichen Rechts vorzunehmen haben. Mit diesem Beitrag werden die wesentlichen Grundlagen für eine solche Einschätzung dargestellt.

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