Die prozessualen Anwaltskosten werden bei einem Obsiegen im Prozess erstattet. Die Prozesse dauern i.d.R. aber zwei bis drei Jahre. Wird die Sache aber als Wirtschaftssache ausgetragen (z.B. zwischen zwei Unternehmen), ist das Verfahren meistens binnen einiger Monate und nicht länger als binnen eines Jahres abgeschlossen, wobei dies aber eine Präklusion bei der Beweiserhebung einschließt. Der Fahrer kann als Partei mitverklagt und so als "Zeuge ausgeschaltet" werden. Allerdings wird er nach Art. 303 ZPO unter Eid und Androhung strafrechtlicher Sanktionen für Falschaussagen am Ende des Verfahrens angehört werden können.

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