Der 2. Senat des OLG Celle verwirft die Revision der Angeklagten gegen das Urteil eines AG als offensichtlich unbegründet und ergänzt den Verwerfungsbeschluss durch die in vorstehendem Leitsatz wiedergegebene Begründung.

Mitgeteilt vom 2. Strafsenat des OLG Celle

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