Die Kl. hat die Bekl. aus einem Verkehrsunfall in Spanien aus dem Jahre 2006 auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Die Bekl. ist Regulierungsbeauftragte der spanischen Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Das AG wies die Klage wegen fehlender Passivlegitimation der Bekl. ab.

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