Bei Vorliegen schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse des Betroffenen können die Regelsätze ermäßigt werden. Da die Geldbußen im Bereich der Zuwiderhandlungen gegen die Sozialvorschriften verhältnismäßig hoch sind, kann auf Grund der teilweise geringen Einkommen der Kraftfahrer eine erhebliche Reduzierung erzielt werden.[1]

 
Hinweis

Nicht selten wird bei Erwähnung der schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse darauf hingewiesen, dass eine Ratenzahlung möglich ist. Das OLG Frankfurt hat in seiner letzten Entscheidung[2] vom 13.7.2010 auch noch einmal klargestellt, dass bei der Verhängung der Geldbuße eine kritische Prüfung vorzunehmen ist. Zwar sei das Gefährdungspotential übermüdeter Fahrer von Lkw im Straßenverkehr erheblich, jedoch müsse das Sanktionsgefüge zum Einen innerhalb der Norm, aber auch im Ganzen, im Blick behalten werden. Es handele sich (nur) um Ordnungswidrigkeiten, die bei Anwendung des Buß- und Verwarnungsgeldkatalogs Bußgelder ergeben, die Geldstrafen übersteigen, die für wesentlich gefährlichere Verkehrsstraftaten wie z.B. Trunkenheit im Verkehr verhängt werden.

[1] Vgl. z.B. Punkt 3.3.3 der Handlungsanleitung "Buß- und Verwarnungsgeldkataloge zum Fahrpersonalrecht".

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge