Der Kläger begehrt Ersatz des Schadens an seinem Fahrzeug.

Der Kläger hat den Pkw über eine Bank finanziert, die ihn ermächtigt hat, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung die Ansprüche aus einem Unfall vom 9.5.2007 geltend zu machen. Zum Unfallzeitpunkt war das Fahrzeug auf dem Parkplatz der Realschule in W. geparkt. Die Parkplätze sind rechtwinklig zum davor verlaufenden Gehweg angeordnet. Die zum Unfallzeitpunkt 8-jährige Beklagte befuhr mit ihrem Fahrrad den Gehweg und stieß dabei, nachdem sie einige geparkte Fahrzeuge passiert hatte, gegen die linke Heckseite des Pkw des Klägers. Es entstand ein Sachschaden von insgesamt 950,53 EUR, für den der Kläger von der Beklagten Ersatz begehrt.

Das AG hat die Klage abgewiesen. Die Berufung des Klägers ist erfolglos geblieben. Mit der vom LG zugelassenen Revision verfolgt der Kläger sein Klagebegehren weiter.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge