Hinweis: Vgl. dazu auch OVG des Saarlandes, Beschl. v. 23.12.2015 – 1 B 232/15 (zfs 2016, 237): Gibt ein Fahrerlaubnisinhaber anlässlich einer polizeilichen Durchsuchung seiner Wohnung an, das dort vorgefundene Amphetamin zum Eigenkonsum zu besitzen, so rechtfertigt dies ein Einschreiten der Fahrerlaubnisbehörde nach § 11 Abs. 7 FeV.

zfs 1/2017, S. 60

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