Der Kl. verlangt Rechtsschutzdeckung für die Verfolgung von Ansprüchen aus einem Vertrag über eine fondsgebundene Rentenversicherung. Die Befugnis zur Kündigung des Rentenversicherungsvertrags und die daraus folgenden Ansprüche hat er im Rahmen eines Prozessbetreuungsvertrags – die Ansprüche sicherungshalber – der A AG übertragen. Der bekl. RechtsschutzVR berief sich darauf, der Kl. habe ihr die Sicherungsabtretung verschwiegen und so vorsätzlich seine Auskunftsobliegenheit verletzt. Darüber hinaus habe sein Anliegen keine Aussicht auf Erfolg.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge