Der in Deutschland ansässige Kl. nimmt die Bekl. zu 1), den in Belgien ansässigen Haftpflichtversicherer des Unfallgegners, wegen eines Verkehrsunfalls in Belgien auf Schadensersatz in Anspruch. Der Streit der Parteien dreht sich um die Frage, ob der vorliegende, beim LG Konstanz anhängige Rechtsstreit im Hinblick auf ein Verfahren vor belgischen Gerichten hätte ausgesetzt werden müssen. In jenem Verfahren hat der Unfallgegner des Kl., der frühere Bekl. zu 2) seinerseits Schadensersatz von dem Kl. gefordert.

Die Klage des Kl. hatte vor dem LG und dem OLG Erfolg. Mit der von dem OLG zugelassenen Revision hat die Bekl. zu 1) die Abweisung der Klage verfolgt. Die Revision der Bekl. zu 1) führte zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung zur neuen Verhandlung und Entscheidung.

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