Mit Urteil der Vereinten Senate des italienischen BGH's Nr. 26972 vom 11.11.2008 ist die Schadensposition des Schmerzensgelds de facto abgeschafft worden. Der Personenschaden muss somit über den "danno biologico" (Gesundheitsschaden) bzw. über die sog. "Personalisierung des Schadens" geltend gemacht werden.

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