In der Praxis fällt immer wieder auf, dass das dem Geschädigten anzulastende Mitverschulden bei der Schmerzensgeldfindung Probleme bereitet oder zumindest zu Diskussionen Anlass gibt. Noch schwieriger wird die Berücksichtigung eines doppelten Mitverschuldens, wenn ein solches dem Geschädigten aus zwei unabhängigen Rechtsgründen zuzurechnen ist, etwa wegen Geschwindigkeitsüberschreitung beim Entstehen des Schadensereignisses und wegen Nichtangurtens beim Entstehen des Schadens aus diesem Schadensereignis.

Die Aufarbeitung der angesprochenen Problematik soll nachfolgend anhand eines fiktiven Fallbeispiels mit Lösungsskizze erörtert werden, wobei der Schwerpunkt der Arbeit auf der praktischen Handhabung des jeweiligen Mitverschuldens liegen soll.

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