Am 19.10.2023 ist die Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge v. 11.10.2023 in Kraft getreten (BGBl I Nr. 276 v. 18.10.2023). Durch die Verordnung wird insbesondere die Positiv-Liste mit den für Lang-Lkw zugelassenen Straßen und Autobahnen aktualisiert.

Autor: Karsten Funke

Karsten Funke, Richter am Landgericht, München

zfs 11/2023, S. 602

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