Gegen den Betroffenen ist am 14.3.2023 ein Bußgeldbescheid erlassen worden, gegen den er rechtzeitig Einspruch eingelegt hat. Das AG hat das Verfahren nach § 46 OWiG i.V.m. § 206a StPO auf Kosten der Staatskasse eingestellt, die auch die notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt.

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