Das OVG Berlin-Brandenburg hat die Beschwerde eines Radfahrers gegen den vorstehenden Beschl. des VG Berlin zurückgewiesen (OVG Bln-Bbg, Beschl. v. 22.9.2022 – OVG 1 S 53/22). Danach hat die für Fahrräder angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h in der Bergmannstraße zwischen Nostitzstraße und Zossener Straße in Berlin-Kreuzberg vorerst Bestand. Die durch die sukzessive bauliche Umgestaltung der Straße entstandene und verdichtete Gemengelage von Fußgängern, Rad- und Autofahrern rechtfertige die Annahme einer qualifizierten Gefahr. Ausweislich des von Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in Auftrag gegebenen Berichts "Berliner Begegnungszonen" mittels Vorher-Nachher-Untersuchungen habe sich nach der Umgestaltung der Fußgängerverkehr um durchschnittlich 18 % erhöht. Die Anzahl der Radfahrenden sei um zwei Drittel gestiegen und die Zahl der Personen, die den Zweirichtungsradweg querten, um 167 %. Vor diesem Hintergrund komme es auf die näheren Umstände der Verkehrsunfälle in den Jahren 2018 bis 2020 nicht mehr entscheidend an. Der Beschl. ist unanfechtbar (Pressemitteilung OVG Berlin-Brandenburg 13/22 v. 23.9.2022).

Zu Radverkehr und Verkehrssicherheit s. Müller, NZV 2022, 361.

zfs 11/2022, S. 658 - 660

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